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   RG, 05.01.1927 - I 159/26   

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https://dejure.org/1927,73
RG, 05.01.1927 - I 159/26 (https://dejure.org/1927,73)
RG, Entscheidung vom 05.01.1927 - I 159/26 (https://dejure.org/1927,73)
RG, Entscheidung vom 05. Januar 1927 - I 159/26 (https://dejure.org/1927,73)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Der Herausgebervertrag als Mischung aus verschiedenen Vertragsarten, unter Umständen auch mit wesentlichen Merkmalen des Gesellschaftsvertrags; Besonderheiten gemeinsamer Herausgeberschaft. 2. Gibt ernstliche, nachhaltige Störung des Einvernehmens unter den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgebervertrag.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 115, 358
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Bei einer solchen Vertragsgestaltung ist in der Regel nicht der Verleger, sondern der Herausgeber als "Herr" des Zeitschriftenunternehmens anzusehen (RGZ 115, 358; 68, 49 [53]; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht S 278 f; Runge, Urheber- und Verlagsrecht S 595 f; Voigtländer-Elster-Kleine, Urheberrecht 4. Auflage, S 51).
  • LG Düsseldorf, 16.01.1996 - 4 O 180/95

    IPRax/WPrax

    Ob das Titelrecht an einer Zeitschrift beim Herausgeber oder beim Verleger liegt, richtet sich danach, wer Inhaber oder Herr des betroffenen besonderen Unternehmens ist, das bereits in der Veranstaltung und Herausgabe des jeweiligen periodischen Sammelwerkes liegt, wenn dieses Sammelwerk wirtschaftlich zu einem hierfür besonders eingerichteten und ausgeübten Geschäftsbetrieb mit einer Zusammenfassung aller einschlägigen wirtschaftlichen Mittel, der Beschäftigung eines speziellen Mitarbeiterstabs, der Erlangung eines festen Kunden- und Abonnentenstamms sowie eines entsprechenden Rufs und Ansehens führt (RGZ 115, 358, 361 - Schmollers Jahrbuch; v. Gamm, UrhG, § 4 Rdnr. 4; Eugen Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3.Auflage, Seiten 168/169; Seibt in: Handbuch des Wettbewerbsrechts, 1986, § 61 Rdnr. 9).
  • BGH, 24.02.1969 - VII ZR 188/66

    Voraussetzungen für das Vorliegen des Rechtsschutzbedürfnisses - Anforderungen an

    Das Berufungsgericht geht zu Recht davon aus, daß der Vertrag zwischen der Klägerin und dem Beklagten als dem Herausgeber und Schriftleiter einer Zeitschrift auch auf eine Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) gerichtet war (vgl. RGZ 115, 358, 361; BGH GRUR 1954, 129; BGH vom 13.1.1959 I ZR 47/58).
  • BGH, 25.09.1953 - I ZR 104/52

    Besitz der Erde

    Ein solcher Vertrag ist ein gemischter Vertrag, der nach den Umständen des Einzelfalles von sehr unterschiedlicher rechtlicher Natur sein kann (RGZ 115, 358 [361]).
  • BGH, 16.04.1969 - I ZR 109/67

    Genehmigung der Verfügung eines Nichtberechtigten durch einen Berechtigten -

    Soweit dem Rechtsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten Züge einer Gesellschaft anhaften sollten, würde es sich daher um eine atypische Gesellschaft ohne ein Gesamthandsvermögen handeln (vgl. BGH GRUR 1955, 199, 201 - Sportwette; RGZ 115, 358, 366 f - Schmollers Jahrbuch).
  • BGH, 25.09.1956 - I ZR 204/55

    Rechtsmittel

    Von ihrer Beantwortung hängt ab, wer bei Auflösung der Rechtsbeziehungen zwischen Verleger und Herausgeber das Recht hat, über die Zeitschrift als solche frei zu verfügen, sie insbesondere unter dem alten Titel weiterzuführen (vgl. RGZ 115, 358; BGHZ 15, 1 [BGH 05.10.1954 - I ZR 19/53] [3].
  • BGH, 05.07.1955 - I ZR 126/53

    Rechtsmittel

    Von ihrer Beantwortung hängt ab, wer bei Auflösung der Rechtsbeziehungen zwischen Verleger und Herausgeber das Recht hat, über die Zeitschrift als solche frei zu verfügen, sie insbesondere unter dem alten Titel weiterzuführen (vgl. RGZ 115, 358; Urteil des Senats vom 5. Oktober 1954, BGHZ 15, 1 [BGH 05.10.1954 - I ZR 19/53] [3]).
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